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Wer mit dem Hund nach Italien reisen möchte, muss die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003" beachten. Durch diese Regelung wurden die Veterinärbestimmungen in den EU-Ländern vereinheitlich. Sie dient vor allem der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut und führte zu einer Vereinfachung des Reiseverkehrs für Hundebesitzer innerhalb der EU. Wenn Sie privat mit Ihrem Hund aus Deutschland nach Italien einreisen möchten, müssen Sie für ihn einen ordnungsgemäß ausgefüllten EU-Heimtierpass mitführen. Diesen bekommen Sie vom Tierarzt. Außerdem benötigen Hunde eine gut lesbare Tätowierung (nur noch erlaubt bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip, um eindeutig identifiziert werden zu können. Die Tollwutschutzimpfung des Hundes muss Gültigkeit besitzen. Dazu soll die Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten, der genau festschreibt, in welchen Abständen eine Auffrischung nötig ist. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Drittstaaten nach Italien gelten gesonderte Regelungen, die bei der italienischen Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden können. Pro Person dürfen höchstens 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein sollten. Auf der Reise sind wie überall im Land Maulkorb und Leine mitzuführen. Bestimmungen für Welpen Für Welpen im Alter von unter drei Monaten gelten andere Regelungen in Bezug auf die Tollwutimpfung. Allerdings raten wir dringend davon ab, so junge, ungeimpfte Tiere nur für eine Urlaubsreise nach Italien zu verbringen. Abgesehen von den Reisestrapazen, welche die Kräfte eines Welpen arg strapazieren würden, besteht ein hohes Infektionsrisiko. Welpen haben noch kein voll funktionstüchtiges Immunsystem und würden durch die Reise unnötigen Gefahren ausgesetzt werden. Gesundheitsrisiken für Hunde in Italien Es versteht sich von selbst, dass Hunde bei der Einreise einen kompletten Impfschutz aufweisen sollten. Die Tollwut-Impfung ist ohnehin Pflicht. Darüber hinaus besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt die Risiken und prophylaktische Möglichkeiten bei Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Herzwürmern und Hepatozoonose. Lassen Sie dem Hund ein modernes Mittel gegen Zecken geben. Die kleinen Blutsauger übertragen Borreliose und Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME). Beide Erkrankungen sind sehr gefährlich. |
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